Über mich
Mgr. Patrik Tauer
Position: Rechtsanwalt Nr. 09890
Ausbildung: Juristische Fakultät der Karls-Universität, 2000; Philosophische Fakultät der Karls-Universität, 2005
Erfahrung: Rechtsanwalt seit 2003
Niederlassung: Schwihau bei Klattau
Besonderes Fach: Internationale Kindesentführung, Schadensersatz im Insolvenzverfahren
Sprachen: Tschechisch, Deutsch, Englisch, Japanisch, Französisch und Italienisch
Geboren am 1.1.1976 in Klattau, im Januar 2000 absolvierte er die Juristische Fakultät der Karls-Universität, im Februar 2005 die Philosophische Fakultät der Karls-Universität im Bereich Japanologie im täglichen Magisterprogramm.
Vom 1.4.2000 bis 31.3.2005 arbeitete er in der Rechtsanwaltskanzlei Jiří Nykodým Co., zuerst als Konzipient, ab 1.7.2003 als assoziierter Rechtsanwalt, nach Abgang von Herrn Nykodým zum Verfassungsgericht der Tschechischen Republik im Dezember 2003 als Partner. Seit 2005 orientiert er sich auf Rechtshilfe für kleine und mittelgroße Betriebe nicht nur in der Tschechischen Republik, sondern auch im Ausland, die einen überwiegenden Teil seiner Klientel bilden. Für sie erledigt er nicht nur ad hoc Fälle, sondern leistet ihnen auch durch Dauerzusammenarbeit insbesondere im handelsrechtlichen Bereich und beim Vertreten vor Verwaltungsbehörden und Gerichten eine komplexe Rechtshilfe.
Philosophie
Lebensphilosophie:
„Wer sich erhöht, wird erniedrigt werden, und wer sich erniedrigt, wird erhöht werden“ (Evangelium nach Lukas 14).
„Treue (Loyalität) und Rücksichtnahme“ (Konfuzius, Gespräche, Kapitel I, Vers 16)
„Honeste vivere, neminem laedere, suum cuique tribuere“ oder auf deutsch „Ehrhaft leben, niemandem schaden, jedem das Seine zukommen lassen.“ (Domitius Ulpianus)
Es ist sehr interessant und überraschend, in wie vielen philosophischen und moralischen Aspekten (z.B. Achtung der Eltern, kategorischer Imperativ, Ablehnung der Todesstrafe usw.) das so weit entfernt scheinende Christentum und der Konfuzianismus einander doch so nahe sind. Ulpianus musste erwähnt werden, nicht nur, weil diese Webseite ein bisschen über das Recht handeln sollte, sondern weil man auch sagt, er sei der beste römische Jurist gewesen.
Arbeitsphilosophie:
Fleiß und Bescheidenheit – es ist nötig, den Mandanten zu gewinnen und durch Fleiß und Bescheidenheit zu halten. Stupide Reden, „der Beste“ zu sein haben keinen Sinn; ein Rechtsanwalt, der so etwas behauptet, sei zu 99 Prozent entweder Narr oder Lügner.
Konfuzius spricht in seinen Gesprächen von Bescheidenheit wie folgt: „Seid nicht besorgt, dass andere Euch nicht würdigen. Seid, besorgt, dass Ihr andere nicht würdigt“. (Konfuzius, Gespräche, Kapitel I, Vers 16)
Ausbildung – es ist nötig, sich weiterzubilden, weil die Welt und die Vorgänge um uns herum sich stets ändern und oft komplizieren.
Konfuzius spricht vom Lernen gleich im ersten Satz der Gespräche wie folgt: „Zu lernen und das Erlernte immer wieder auszuüben – ist das nicht eine Freude?“ (Konfuzius, Gespräche, Kapitel I, Vers 1)
Selbstreflexion – die vom Gesetz und von Standesvorschriften erwartete Pflicht des Rechtsanwalts ist, die Interessen des Mandanten zu verteidigen und das Maximum für ihn zu tun. Dennoch macht jeder einmal einen Fehler, den man zugeben und daraus eine Lehre ziehen muss, um ihn nicht mehr zu wiederholen, auch nicht um mit dem eigenen Fehler andere zu belasten, bzw. sich peinlich herausreden zu müssen, dass nichts geschehen sei.
Konfuzius spricht von Selbstreflexion so: „Setze dich für Treue und Vertrauenswürdigkeit ein. Hab keine Freunde, die dir nicht ebenbürtig sind. Zögere nicht, Fehler zu verbessern“. (Konfuzius, Gespräche, Kapitel IX, Vers 24)
Zusammenarbeit mit intelligenten und erudierten Einzelnen jeder Art – es ist eine Freude, sich von solchen ausbilden zu lassen und unter solchen zu arbeiten, die klüger sind als man selbst, weil man von ihnen viel Neues lernen kann.
Es muss wieder auf den Meister hingewiesen werden, der dies sprach: „Lerne so, als seiest du im Rückstand, und fürchte stets, das Gelernte wieder zu verlieren“. (Konfuzius, Gespräche, Kapitel VIII, Vers 17)
Konfuzius könnte man stundenlang zitieren, aber zum Entspannen kann man zum Schluss zumindest noch Folgendes erwähnen.
In Bezug zur Abrechnung und generell zum Eigentumserwerb: „Reichtümer und Rang ohne Rechtschaffenheit sind für mich wie dahintreibende Wolken.“ (Konfuzius, Gespräche, Kapitel VII, Vers 15)
In Beziehung zu anderen Rechtsanwälten: „Der edle Mensch geht keinen Wettstreit ein, außer beim Bogenschießen. Beide Hände ineinander verschränkt, grüßt ein jeder den anderen beim Hinaufgehen. Sind sie wieder hinunter gekommen, trinken sie einander zu. Ihr Wettstreit ist edelmütig.“ (Konfuzius, Gespräche, Kapitel III, Vers 7)
In Bezug auf Eigenschaften des Richters: „Konfuzius sprach: Nirgendwo unter dem Himmel gibt es für den edlen Menschen etwas absolut Positives und etwas absolut Negatives. Rechtschaffenheit ist sein Maß.“ (Konfuzius, Gespräche, Kapitel IV, Vers 10)
In Bezug auf Eigenschaften des Politikers:
„Konfuzius sprach: Sei nicht besorgt, wenn du ohne öffentliche Position bist, sei besorgt darum, wo eine Stellung gefestigt wird. Sei nicht besorgt, wenn man dich nicht anerkennt, suche nach dem, was anerkannt werden kann.“ (Konfuzius, Gespräche, Kapitel IV, Vers 14)
„Der edle Mensch ist bewandert in der Pflicht, der Niedriggesinnte ist bewandert im Gewinn.“ (Konfuzius, Gespräche, Kapitel IV, Vers 16)
In Beziehung zu den Eltern (siehe auch das vierte Gebot in der Bibel):
Der Freiherr Mong Wu fragte nach der Kindespflicht. Der Meister sprach: „Man soll den Eltern außer durch Erkrankung keinen Kummer machen.“ (Konfuzius, Gespräche, Kapitel II, Vers 6)
Der Meister sprach: „Das Alter der Eltern sollte bekannt sein, einerseits als Grund zur Freude, andererseits als Grund zur Besorgnis.“ (Konfuzius, Gespräche, Kapitel IV, Vers 21).